Die Schnellübersicht der Bussen für zu schnelles Fahren findet Ihr als pdf-Datei zum Download hier.
Betreffend Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, die nicht im tarifierten Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können, gelten die bisherigen Strafrahmen: Übertretungen werden mit Haft bis zu 3 Monaten und/oder Busse bis CHF 5'000.- und Vergehen mit Gefängnis bis zu 3 Jahren und/oder Busse bis CHF 40'000.- geahndet. Diese Strafrahmen stehen den Gerichten zur Verfügung. Sie sind gehalten, die Strafe nach dem Verschulden des Täters zu bemessen sowie die Beweggründe, das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Schuldigen im Einzelfall zu berücksichtigen.
Die komplette und aktuelle Ordnungsbussenliste für die Schweiz findet Ihr hier.
Quelle: www.uvek.admin.ch
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