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neuer führerausweis - neue kategorien

Seit dem 1. April 2003 gelten in der Schweiz neue Führerausweiskategorien und mit diesen an die EU angepassten Kategorien wurde auch der neue schweizerische Führerausweis im Karteikartenformat eingeführt. In Bezug auf die Kategorisierung hat sich für Töffführerausweise folgendes geändert:

Kategorie A1: Motorräder bis 125 cm³ weiterhin erst ab 18 Jahren
Im Unterschied zu den meisten EU-Staaten hat sich unser Bundesrat bei der Altersgrenze für leistungsbeschränkte Motorräder bis 125 cm³ (Kategorie A1) für die restriktivere Variante entschieden: Im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Verhinderung einer Zunahme von Unfällen junger Lenkerinnen und Lenker hält er an der geltenden Alterslimite von 18 Jahren fest. Eine Herabsetzung der Alterslimite auf 16 Jahre wäre mit den Zielen der Verkehrssicherheitspolitik (Vision Zero: keine Toten und schwer Verletzten im Strassenverkehr) nicht vereinbar.

Kategorie A1: Motorräder bis 50 cm³
Diese dürfen wie bisher ab 16 Jahren gefahren werden, neu aber auch dann, wenn ihre Höchstgeschwindigkeit mehr als die heute zulässigen 45 km/h erreicht. Dafür müssen die Lenkerinnen und Lenker eine praktische Grundschulung absolvieren und an der Führerprüfung erhöhte Anforderungen erfüllen. Sie sind indessen auf Autobahnen und Autostrassen nicht zugelassen. Ab 18 Jahren kann die beschränkte Kategorie A erworben werden. Ohne Leistungsbeschränkung dürfen die Inhaberinnen und Inhaber der Kategorie A erst fahren, wenn sie eine zweijährige klaglose Motorrad-Fahrpraxis nachweisen können oder älter als 25-jährig sind.

Theorieprüfung neu vor Erteilung des Lernfahrausweises
Die Theorieprüfung muss für alle Ausweiskategorien vor Erteilung des Lernfahrausweises bestanden werden. Der Verkehrskundeunterricht wird parallel zur praktischen Ausbildung besucht. änderungen erfährt vor allem die praktische Grundschulung für Motorradfahrerinnen und -fahrer: Sie beträgt für die neue Kategorie A zwölf Stunden, was dem höheren Gefahrenpotenzial dieser Kategorie Rechnung trägt.

Eine Komplettliste der neuen Führerausweiskategorien als pdf-Datei in drei Sprachen findest Du hier. Weiterführende Informationen finden sich auf den Webseiten der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern sowie des Bundesamtes für Strassen.

Quelle: www.astra.admin.ch + www.pom.be.ch

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